Betriebliches Eingliederungsmanagement

Unterstützung bei erkrankten oder leistungsgewandelten Mitarbeitern

 

Sie sind auf der Suche nach einer möglichen Organisationsform im betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)?

 

Benötigen Sie einen einen Partner in der Umsetzung oder individuelle Entscheidungshilfen?

 

Dann sind Sie bei uns genau richtig.

 


Wir helfen Ihnen, Sozialversicherungsträgern und Rehabilitanden, den richtigen und individuellen Eingliederungsweg zu finden.

Seit mehreren Jahren arbeitet das Institut Simone Herl als betriebliche Sozialberaterin im Rhein-Main Gebiet für Klein-und Mittelständige Unternehmen.

 

Hierbei stoßen wir oftmals auf die gleichen Fragen, die im Zusammenhang mit erkrankten oder leistungsgewandelten Mitarbeitern entstehen.

  • Kann der bisher bestehende Arbeitsplatz/ Stellenanforderung angepasst werden?

  • Können die bisherigen Tätigkeiten bzw. nach der Erkrankung noch voll ausgefüllt werden?

  • Können Minderleistungen akzeptiert und kompensiert werden?

  • Kann auf einen anderen, leistungsgerechten Arbeitsplatz umgesetzt werden?

  • Wie kann man den Mitarbeiter halten?

 Sie als Arbeitgeber stellen sich natürlich solch wichtige Fragen und deren besonderen Bedeutung für Ihr Unternehmen und Ihre Fürsorgepflicht gegenüber Ihrer Mitarbeiter.

Warum ist ein externes BEM sinnvoll?

Bei einem unternehmensinternen BEM-Prozess stößt man oft auf die fehlende Akzeptanz, fehlendes Vertrauen, mögliche Zielkonflikte, Machtgefälle oder Kompetenzfragen der Verantwortlichen im Unternehmen. Diese und andere Faktoren beeinflussen die Voraussetzung für einen professionellen und effektiven Verlauf eines BEM.

 

 

 

Rechtsgrundlage zur Arbeitsunfähigkeit

Artikel § 84 Abs.2 SGB IX des neunten Sozialgesetzbuches schreibt vor, dass ein Betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt werden muss, wenn Ihr Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war.

 

Was bedeutet § 84 des SGB konkret?

Sowohl Sie als auch Ihr Mitarbeiter haben ein Recht auf einen professionell durchgeführten BEM- Prozess, um einer weiteren Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.

 


Wenden Sie sich an uns!

Das Institut Simone Herl arbeitet mit vertrauensvollen, erfahrenen und motivierenden BEM-Beratern, die Sie als Unternehmen flexibel, vor Ort und bedarfsabhängig abrufen können.

 

Um ein entsprechendes Angebot zu erhalten, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf, damit wir Ihnen ein individuelles Angebot erstellen können.

Vorteile der Beauftragung des Institus Simone Herl:

  • Wir haben den Blick von außen - Betriebliche Gegebenheiten und Routinen werden im Einzelfall mehr hinterfragt und Lösungsansätze dafür gesucht.

  • Ohne Hierarchien - Möglichkeiten einer besseren Vertrauensbasis zwischen dem BEM Berater und dem Arbeitnehmer (kein über- und untergeordnetes Verhältnis vorhanden).

  • Neutralität und Objektivität - Wir gewährleisten eine neutrale Basis (und können dadurch Interessenskonflikte vermeiden).

  • Professionalität - Sie werden durch ein professionelles Personal mit den nötigen Fachexpertisen beraten.

Wir als Institut garantieren Ihnen ein großes Erfahrungsspektrum in allen Alters-, Berufs- und Hierarchiegruppen. Es wird Ihnen und Ihren Mitarbeitern ein hohes Maß an Verschwiegenheit und Anonymität geboten.