Der heutige Arbeitsmarkt ist geprägt von Technologiewandel, Rationalisierung, starker Leistungsorientierung und hohem Tempo. Die Teilhabe am Arbeitsleben erfordert umfassende berufliche Qualifikation und Belastbarkeit. Ist die Leistungsfähigkeit aufgrund der Behinderung eingeschränkt, bietet das Integrationsamt eine professionelle Qualifizierung: Das Job-Coaching soll die individuelle Kompetenz stärken und die Teilhabe am Arbeitsleben sichern.
Job-Coaching ist ein betriebsintegriertes, zeitlich begrenztes Arbeitstraining. Dabei werden Arbeitsgänge strukturiert und Arbeitstätigkeiten intensiv trainiert. Ziel ist die passgenaue Qualifizierung des Beschäftigten. Das Training findet auf hohem professionellem Niveau statt, ist besonders effektiv sowie auf die Bedürfnisse des Betriebes und der schwerbehinderten Mitarbeiter ausgerichtet. Dabei erhalten schwerbehinderte Beschäftigte Unterstützung bei veränderten Arbeitsanforderungen, Kollegen und Vorgesetzte bekommen Informationen und Beratung.
Als freiberufliche Trainerin kann Frau Herl nach Antragstellung beim Integrationsamt mit der Gestaltung eines individuellen Job-Coachings beauftragt werden. Weitere Informationen zum Verfahren, den Leistungen im Einzelnen und den gesetzlichen Grundlagen inklusive der Frage der Finanzierung erfahren Sie hier.
Das Coaching richtet sich an Arbeitnehmer und Beamte mit individuellen gesundheitlichen und behinderungsbedingten Einschränkungen, die besondere Hilfe und Unterstützung bei der Einbindung in den Betrieb benötigen. Auch Selbstständige können Anträge auf ein Job-Coaching stellen. Die Leistung kann auch von und für Menschen beantragt werden, die von der Agentur für Arbeit gleichgestellt sind. Eine Gleichstellung kann ausgesprochen werden, wenn der Grad der Behinderung zwischen 30 und 50 Prozent liegt.